Dies ist die EUROPA-Seite des DGB-Ortsverbandes Goslar
zurück zur Einstiegsseite "Die EU in Kürze"

Die Organe der Europäischen Union
(ohne Gerichtshof und Rechnungshof)
Stand 2009
Vereinfachte Darstellung nach Angaben der Web-Site der Europäischen Union
Oberstes EU-Gremium mit Richtlinienkompetenz Europäischer Rat
die Staats- und Regierungschefs und Präsident der Kommission
Sitz: Brüssel
Bestimmt die Grundlinien der EU-Politik
Die eigentliche "Legislative" der EU Rat der EU
(Ministerrat)
die Fach-Minister der 27 Mitgliedsstaaten
Gesetzgebungskompetenz (unter Mitbeteiligung des EU-Parlaments). Erlässt Richtlinien und Verordnungen
Die "Regierung" der EU Europäische Kommission
bislang 27 KommissarInnen aus den Mitgliedsstaaten
ca. 23.000 Beamte
Sitz: Brüssel
Erstellt und verwaltet den Haushalt; überwacht EU-Recht; handelt Abkommen mit Nicht-EU-Staaten aus.
Ausschuss der 
Regionen
344 Mitglieder
Wirtschafts-und 
Sozialausschuss
344 Mitglieder
------------------------
Kein wirkliches Parlament. Begreift sich als "Motor" der EU
Europäisches Parlament
736 direkt gewählte Abgeordnete
(für 5 Jahre)
Sitz: Strasbourg/Straßburg
-----------------------
Muss die Bestimmung der Kommissare und den den Haushalt genehmigen. 
Anhörungs-, Mitentscheidungs- und manchmal Vetorecht bei Gesetzgebung

Liste der Präsidentschaften bis 2020


Die EU erlässt auch Gesetze. Diese heißen "Rechtsakte" und sind entweder  "Richtlinien" oder "Verordnungen".
Verordnungen sind  in den Mitgliedsländern unmittelbar geltendes Recht; sie werden exakt in nationale Gesetzesform gebracht.
Richtlinien werden von den Mitgliedsstaaten mit gewissem Variationsspielraum in nationales Recht umgesetzt.
Es gibt auch noch so genannte "Entscheidungen"; das sind Rechtsakte, die nur Einzelfälle betreffen und für einzelne Länder oder z.B. Wirtschaftsunternehmen gelten.
Weiter zu den "3 Säulen" (Politikbereichen) der EU